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Dienstordnung 77

1. Diese Ordnung regelt die Rechte und Pflichten der Personen, die die Leistungen unseres Werkes in Anspruch nehmen, im Folgenden Kunden genannt.

2. Der Autoservice, im Folgenden SEWIS77 genannt, erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit Dienstleistungen.

3. Sitz der Gesellschaft: Gdańsk ul. 80-180 Wielkopolska 5A

4. SERVICE77 erbringt Dienstleistungen  für drei Fahrzeugtypen: Personenkraftwagen, Lieferwagen und Busse.

5. Der vollständige Leistungsumfang und die für diese Leistungen geltenden Preise sind in der PREISLISTE angegeben. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, sofern sie nicht sowohl netto als auch brutto angegeben sind.

6. Die Leistung wird nach Beauftragung durch einen Mitarbeiter erbracht  Dienst 77.

7. Bezahlung der Dienstleistung  erfolgt nach seiner Ausführung beim SERVICE-Mitarbeiter77 in bar, mit einem Blik oder mit einer Zahlungskarte. Der Zahlungsnachweis für die Dienstleistung ist eine Steuerquittung oder eine Rechnung.

8. Das Waschen und Reparieren von Autos entspricht den in verabschiedeten Standards  Polnische Autowaschanlagen und Werkstätten.

9. Ein Mitarbeiter von SERWIS 77 kann die Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen verweigern.

10. Der Kunde ist verpflichtet, den SERVICE-Mitarbeiter77 über die ungewöhnliche Ausstattung des Fahrzeugs, an der Karosserie angebrachte sowie über etwaige Schäden, die sich im Laufe des Service vergrößern oder den Zustand des Fahrzeugs in irgendeiner Weise beeinträchtigen können, zu informieren.

11. SERVICE77 haftet nicht für Schäden oder Pannen des Fahrzeugs, die auf dem Gelände von SERVICE 77 verursacht werden, es sei denn, sie beruhen auf einer nicht ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung oder auf grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter von SERVICE 77.

12. SERVICE77 haftet nicht für Wertgegenstände, die im Auto zurückgelassen werden, z.B. Geld, Laptops, Telefone, Kameras, Schmuck usw.

13. Der Kunde, ein Mitarbeiter des SERVICE77, der das Fahrzeug zur Leistungserbringung im Rahmen der vom SERVICE77 erbrachten Leistungen übergibt,  ist gleichbedeutend mit der Annahme des Preises dieser Dienstleistung (gemäß der geltenden Preisliste) und der Annahme aller Bestimmungen dieser Bestimmungen.

14. Dieses Reglement gilt ab dem 28.10.2013.

 

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