Dienstordnung 77
1. Diese Ordnung regelt die Rechte und Pflichten der Personen, die die Leistungen unseres Werkes in Anspruch nehmen, im Folgenden Kunden genannt.
2. Der Autoservice, im Folgenden SEWIS77 genannt, erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit Dienstleistungen.
3. Sitz der Gesellschaft: Gdańsk ul. 80-180 Wielkopolska 5A
4. SERVICE77 erbringt Dienstleistungen für drei Fahrzeugtypen: Personenkraftwagen, Lieferwagen und Busse.
5. Der vollständige Leistungsumfang und die für diese Leistungen geltenden Preise sind in der PREISLISTE angegeben. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, sofern sie nicht sowohl netto als auch brutto angegeben sind.
6. Die Leistung wird nach Beauftragung durch einen Mitarbeiter erbracht Dienst 77.
7. Bezahlung der Dienstleistung erfolgt nach seiner Ausführung beim SERVICE-Mitarbeiter77 in bar, mit einem Blik oder mit einer Zahlungskarte. Der Zahlungsnachweis für die Dienstleistung ist eine Steuerquittung oder eine Rechnung.
8. Das Waschen und Reparieren von Autos entspricht den in verabschiedeten Standards Polnische Autowaschanlagen und Werkstätten.
9. Ein Mitarbeiter von SERWIS 77 kann die Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen verweigern.
10. Der Kunde ist verpflichtet, den SERVICE-Mitarbeiter77 über die ungewöhnliche Ausstattung des Fahrzeugs, an der Karosserie angebrachte und über etwaige Schäden, die sich beim Waschen erhöhen oder den Zustand des Fahrzeugs in irgendeiner Weise beeinträchtigen können, zu informieren.
11. SERVICE77 haftet nicht für Schäden oder Pannen des Fahrzeugs, die auf dem Gelände der Waschanlage entstehen, es sei denn, sie beruhen auf unsachgemäßer Leistungserbringung oder grober Fahrlässigkeit des Waschanlagenpersonals.
12. SERVICE77 haftet nicht für Wertgegenstände, die im Auto zurückgelassen werden, z.B. Geld, Laptops, Telefone, Kameras, Schmuck usw.
13. Übergabe des Fahrzeugs an den SERVICE-Mitarbeiter 77 durch den Kunden zur Erbringung der Serviceleistung im Rahmen der Serviceleistungen der SERWIS77, ist gleichbedeutend mit der Annahme des Preises dieser Dienstleistung (gemäß der geltenden Preisliste) und der Annahme aller Bestimmungen dieser Bestimmungen.
14. Dieses Reglement gilt ab dem 28.10.2013.
REGELN für zusätzliche WASCHEN.
1. Betritt der Kunde die Waschanlage selbst, so ist er nach Einfahrt des Fahrzeuges in die Waschanlage vor Beginn des Waschdienstes verpflichtet, den Motor abzustellen, den Gang einzulegen oder die Handbremse anzuziehen und das Fahrzeug zu verlassen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fenster zu schließen. Bei Nichtbeachtung der in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Vorschriften haftet die Waschanlage nicht für Schäden.
2. Nach Verlassen der Waschanlage werden Reklamationen im Zusammenhang mit dem durchgeführten Waschservice nicht berücksichtigt.